Amtszeit 2017/18 und 2018/19
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Elternvertreter | Lehrervertreter |
Andreas Sprickmann-Kerkerinck | Bettina Müller-Conrad |
Cathleen Schäfer | Kathrin Patragst |
Caroline Zoder | Corinna Völkel |
Renke Redell | Maren Brose-Köppe |
Stellvertreter |
Stellvertreterinnen |
Claudia Schäfer |
Ulla Tiedemann |
Bernd Kramer |
Meike Müller-Pick |
Conni Sobottka |
Zuständigkeit und Aufgaben des Schulvorstandes nach § 38 a NSchG
Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte und der Erziehungsberechtigten zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen nach § 32 Abs. 3 NSchG.
Der Schulvorstand entscheidet über
Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für
die Schulordnung.